Hebammenwissen

Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne ...

Schwangeren-
vorsorge

  • Feststellung der Schwangerschaft, Bescheinigung über den mutmaßlichen Geburtstermin und Ausstellung des Mutterpasses
  • Hebammen sind dazu ausgebildet, normal verlaufende Schwangerschaften eigenständig zu betreuen. Regelmäßige und ganzheitliche Schwangerschaftsvorsorgen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien gehören dazu (keine Ultraschalluntersuchungen)
  • Jede Frau kann die Vorsorgen/Untersuchungen nach ihrem Bedürfnis zwischen Hebamme und Gynäkolog*in aufteilen. Eine Zusammenarbeit der Berufsgruppen ist erwünscht.

Begleitung in der Schwangerschaft

  • Individuelle Beratungen (z.B. zu Ernährung, Sport, Reisen, Sexualität, Informationen über Schwangerschaft und Geburt, Besprechung von Befunden, Vorbereitung auf das Wochenbett uvm.)
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen
  • Beratung und Begleitung bei einer Fehlgeburt

Unterstützung im Wochenbett und der Stillzeit

  • Untersuchung von Mutter und Kind im häuslichen Umfeld 
  • Beobachtung und Unterstützung der Rückbildungsvorgänge
  • Individuelle Beratungsgespräche z.B. zum Einfinden in die neue Familiensituation, zu Sexualität und Partnerschaft, zum Umgang mit schwierigen Situationen, uvm.
  • Versorgung eventueller Geburtsverletzungen/Kaiserschnittnaht
  • Übungen zur Kräftigung des Beckenbodens 

Pflege des Neugeborenen

  • Beobachtung des Neugeborenen z.B. Gewichtsentwicklung, Neugeborenengelbsucht, Abheilung des Bauchnabels, uvm.
  • Durchführung des Neugeborenen-Screenings oder des Pulsoxymetrie-Screenings
  • Unterstützung und Anleitung bei der Säuglingspflege
  • Stillberatung und Hilfestellungen bei Stillschwierigkeiten 
  • Beratung zur Flaschenernährung
  • Beratung zur Beikosteinführung und zur Ernährung im ersten Lebensjahr

Mein Einzuggebiet

Du wohst in Münster, z.B. in einem der folgenden Stadtteilen?

  • Kreuzviertel
  • Innenstadt/Zentrum
  • Schloss
  • Neutor
  • Rumphorst
  • Pluggendorf
  • Mauritz-Mitte / Süd

Ich freue mich auf Eure Anfragen!

Kosten

Jede Schwangere und junge Mutter hat das Recht auf Hebammenleistungen. Die Kosten für die Hebammenhilfe rechne ich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab, beziehungsweise Privatversicherte erhalten eine Rechnung von mir, die bei der Krankenkasse dann wie gewohnt eingereicht werden muss. 

Falls Du privat versichert bist, halte ggf. Rücksprache mit deiner Versicherung, ob alle Leistungen übernommen werden. Wenn Hebammenleistungen laut der privaten Krankenkasse nach der Hebammenvergütungsvereinbarung gezahlt werden, werden die Kosten übernommen.

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